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News

Das Promotionsverfahren wurde im Jahr 2021 an der Universität Luzern abgeschlossen.

 

Im November 2021 hat der Universitätsverein der Universität Luzern  anlässlich des Dies Academicus die Dissertation mit einem Dissertationspreis ausgezeichnet.  Link: https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/auszeichnungen/dissertationspreise/

 

Die Arbeit wird demnächst in der Reihe "Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts" beim Verlag Mohr Siebeck erscheinen. Link: https://www.mohrsiebeck.com/schriftenreihe/beitraege-zur-rechtsgeschichte-des-20-jahrhunderts-btrrg?no_cache=1

Der Deutsche Juristentag 1933 in Leipzig

Die kumulative Selbstmobilisierung der juristischen Professionselite in der Formierungsphase des NS-Regimes

Wie war es möglich, dass nach dem Niedergang der Weimarer Republik und der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933, ein grosser Teil der juristischen Professionselite nahezu übergangslos weiterarbeiten konnte?

Der Deutsche Juristentag 1933 in Leipzig übernahm eine zentrale Rolle in diesem Übergangsprozess und war daher ein zentrales Ereignis in der Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus. In Leipzig wurden das kollektive Selbstverständnis der juristischen Funktionselite wie auch die professionspolitischen und justiziellen Organisationsstrukturen nach der sogenannten nationalen Revolution manifestiert. Die Rechtserneuerung bzw. ‑umformung folgte dem Leitprinzip «Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht». Aufgrund der polykratischen Strukturen im NS-Staat und der nur vagen ideologischen Vorgaben blieben die Handlungsspielräume zur konkreten Umsetzung dieses Prinzip jedoch relativ offen und ermöglichte der juristischen Professionselite, ihre teils widerstreitenden Konzepte und Vorschläge zur Rechtserneuerung zu präsentieren.

In der bisherigen Forschung wurde der deutsche Juristentag 1933 in erster Linie als propagandistische Massenkundgebung, ohne nennenswerten wissenschaftlichen Teilgehalt, bewertet. Dabei wurden die gehaltenen Reden nicht oder nur bruchstückhaft als historischen Analysegegenstand wahrgenommen. Das Hauptaugenmerk der bisherigen Literatur lag auch für die Zeit nach 1933 vor allem auf der Rolle des «alten» Juristentages und dessen (faktischer) Selbstauflösung. Im Folgenden wird stattdessen eine Kontextualisierung der Tagung im konfliktreichen polykratischen Formierungsprozess des NS-Regimes vorgenommen.

Vorgeschichte

Im Zuge der Okkupation des traditionellen Deutschen Juristentages proklamierte Hans Frank, der Führer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), die Durchführung einer Juristentagung neuer Art. Der unter der Führung Franks konzipierte Juristentag 1933 in Leipzig grenzte sich mit einem neuen Gründungsnarrativum auf völkisch-ideologischer Grundlage bewusst von seinem «liberalistischen» Pendant ab. Als neue Hauptziele wurden die Renaissance des deutschen Rechts, die Wiederherstellung der Geschlossenheit des deutschen Juristenstandes sowie die Schliessung der Kluft zwischen Volk und Juristen postuliert, weshalb die Tagung auch für Nichtjuristen bzw. die allgemeine Bevölkerung geöffnet wurde.

Der äussere Tagungsverlauf

Die Analyse des äusseren Tagungsverlaufs verdeutlicht einerseits die am Juristentag propagandistisch inszenierte Gemeinschaftsutopie, welche durch Juristenaufmärsche, Appelle, Gedenkansprachen, Begrüssungsformeln und Festkundgebungen nach aussen hin demonstriert werden sollte und andererseits die durch die polykratischen Strukturen bedingte Ergebnisoffenheit und Dynamik der Tagung. Denn die pompös inszenierte Gemeinschaftlichkeit des neuen Juristenstandes wies einige Bruchstellen auf. Der Juristentag als erste vom BNSDJ durchgeführte juristische Fachtagung, an der nunmehr nicht nur wie bei den früheren BNSDJ-Reichstagungen nur die bundesinternen Parteijuristen, sondern die gesamte, weitgehend bürgerlich-nationalkonservativ geprägte Juristenelite teilnahm, wies im politischen als auch gesellschaftlichen Sinne eine heterogene Zusammensetzung auf, was zu Reibungen und Distanzierungsversuchen führte.

Beispielhaft verdeutlichen die Sondertagungen der Fachgruppen im BNSDJ die Fachgruppenpolykratie innerhalb des BNSDJ als Massenorganisation. Die Vertreter der Fachgruppen nutzten die Aufbruchsstimmung am Juristentag, um für die eigene Fachgruppe vermehrt Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Justiz zu reklamieren. Der von Frank proklamierte «geschlossene Juristenstand» am Juristentag war nicht mehr als eine propagandistisch inszenierte Fassade.

Der Juristenappell mit dem Auftritt Hitlers sollte den krönenden Abschluss der Tagung darstellen, doch wirkte Hitler gemäss den anwesenden Zeitgenossen missgelaunt und auch seine Rede zündete letztlich nicht. Wohl deshalb wurde der Originaltext der Rede nicht publiziert, sondern einzig verschiedene Paraphrasen der Rede.

Analyse der juristischen Reden und Vorträge

Anhand der Analyse der Reden lässt sich erkennen, dass der Juristentag die wissenschaftliche Aufbruchsstimmung innerhalb der juristischen Professionselite zusätzlich befeuerte. Im Kontext des Formierungsprozesses bot der Juristentag eine ausgezeichnete Selbstmobilisierungsmöglichkeit und die passende Bühne für die zahlreichen Bewerbungsvorträge der Redner, welche danach strebten, die grösstmögliche Nähe ihrer eigenen Rechtserneuerungstheorie zur nationalsozialistischen Weltanschauung aufzuzeigen. Die Tagung ermöglichte dem Redner, seine Thesen zur Neugestaltung der Rechtsordnung vor einer grossen Öffentlichkeit zu präsentieren. Durch die darauffolgende Publikation der Reden wurden die jeweiligen Thesen auch dem nicht anwesenden Fachpublikum reichsweit bekannt.

Die polykratischen Strukturen und die ergebnisoffene Dynamik lassen sich auch im Zuge der Detailanalyse der Reden und Vorträge feststellen. In diesem Kontext konkurrierten zusammengefasst drei Gruppierungen um die Meinungsführerschaft in Bezug auf die Rechtserneuerung, darunter die nach der Machtübernahme in den Ämtern verbliebene alte, nationalkonservative Professionselite (Wilhelm Kisch und Friedrich Oetker), die Gruppe der jungen, ehrgeizigen Rechtswissenschaftler (Carl Schmitt, Heinrich Lange, Helmut Nicolai, Helmut von Frankenberg), welche von den politisch und rassisch motivierten Säuberungs- und Entlassungswellen profitierten und in die neu geschaffenen bzw. freigewordenen Posten vorrückten, sowie die Gruppe der Parteijuristen (vom BNSDJ-Stab: Hans Frank und Rudolf Schraut und vom Preussischen Justizministerium: Hanns Kerrl und Roland Freisler), die sich als die wahrhaftigen Vertreter einer nationalsozialistischen Rechtsideologie betrachteten. Die Redner präsentierten am Juristentag daher verschiedene, zum Teil sich widerstreitende Rechtserneuerungstheorien. Während die Vertreter der alten, nationalkonservativen Professionselite für eine Restauration eines vordemokratisch-nationalen Rechtsstaates sowie für eine weitgehende Kontinuität traditioneller Rechtseinrichtungen warben, forderten die jungen Rechtswissenschaftler in ihren Rechtserneuerungstheorien eine radikale Zäsur sowie einen völkisch-rassischen Neuaufbruch. Die eher theorielos gebliebenen Konzepte der Parteijuristen sahen hingegen eine entschiedene Entprofessionalisierung des Rechtssystems vor.

Redner wie Carl Schmitt oder Heinrich Lange stellten den anwesenden Juristen darüber hinaus weitreichende berufliche wie auch gesellschaftliche Aufstiegs- und Gestaltungsmöglichkeiten im neuen System in Aussicht, währenddessen als jüdisch definierte Juristen von den juristischen Berufsfeldern dauerhaft exkludiert wurden. Mit ihren Exklusionstheorien gingen Redner wie Heinrich Lange und Helmut Nicolai in ihrem Radikalitätspotential sogar über die damalige gesetzliche Diskriminierung von jüdischen Juristen hinaus. Insofern sind die Reden am Juristentag auch als wesentliche Beiträge zur juristisch-systematischen Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung zu betrachten und somit in den Kontext der nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten eingesetzten kumulativen, sich radikalisierenden Entrechtung der jüdischen Bevölkerung zu setzen.

Angesichts der massiven Eigeninitiative und Selbstmobilisierung der beteiligten Akteure und Redner am Juristentag erstaunen daher Thesen einer «willfährigen», «missbrauchten» oder gar «zerschlagenen» Justiz.

Mit Blick auf die weitere Geschichte der Juristentage in der NS-Zeit bleibt festzuhalten, dass die Institution «Juristentag» im Kontext der Institutionenkonkurrenz an Legitimation einbüsste. Weitere geplante Tagungen 1934 und 1935 mussten kurzerhand abgesagt werden. Erst 1936 fand ein weiterer Juristentag statt, welcher aber nicht mehr an das erfolgreiche Format der Vorgängertagung 1933 anknüpfen konnte. Auch eine für das Jahr 1938 geplante Juristentagung musste wiederum abgesagt werden. Der letztmalig durchgeführte und nunmehr als «Tag des deutschen Rechts» bezeichnete «Juristentag» 1939 hatte wenige Monate vor Kriegsausbruch eine nur noch marginale Bedeutung. Trotz des eingesetzten Legitimationsverlustes in der Konsolidierungsphase des NS-Regimes spielte der Juristentag vor allem im Übergangs- und Neuformationsprozess des Jahres 1933 eine gewichtige Rolle und ist daher als zentrales Ereignis in der Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus zu betrachten.

 

Zum Juristentag 1933 sind bislang vor allem die folgenden Werke erschienen: Peter Landau, Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933, in: Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte (ZNR), vol. 16 (1994), S. 373 ff.; Rainer Maria Kiesow, Der Deutsche Juristentag, Ein Charakterbild - 1860 bis 2010, in: Festschrift 150 Jahre Deutscher Juristentag, hg. v. d. Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages durch Busse, Felix, München 2010, S. 7 ff.; Keuck, Thekla (Red.), Recht mitgestalten : 150 Jahre Deutscher Juristentag 1860 bis 2010, München 2010, S. 65 ff.

Als zentrale gedruckte Quellen standen zur Verfügung:

- Deutscher Juristentag 1933, Ansprachen und Fachvorträge, zusammengestellt und bearbeitet von  Rudolf Schraut, Berlin 1933

- Programm zum Deutschen Juristentag 1933


 Bildergalerie zum Juristentag 1933

Während des Juristentages 1933: Infanterie Regiment 11 auf dem Dach des Reichsgerichts in Leipzig


Bildergalerie zum Juristentag 1936

Bildergalerie zum "Tag des Deutschen Rechts" 1939


Anregungen & Hinweise

Inhaltliche Anregungen und Hinweise bitte an silvan.schenkel@juristentag-1933.de. Sollten Sie über Bildmaterial zum Juristentag 1933 verfügen, bin ich ebenfalls für eine Kontaktaufnahme dankbar.